Entscheidungsvorlage für den Ersatz der in unserer Immobilie eingebauten Strangentlüftungs-Ventile
durch Kauf und Einbau von
Rohrentlüfter mit Spülautomatik
Neben unserer Legionellen-Hauptproblematik in den Steigsträngen in unserer Immobilie gibt es einen weiteren Gefahrenherd – die Strangentlüftungs-Ventile.
Die in unserem Haus am Ende der Stränge (7. und 13./14. Stock) eingebauten Entlüftungseinrichtungen wurden als potenziell hochgradige Legionellen-Quellen erkannt, wie aus nachstehendem Auszug aus der Gefährdungsanalyse des Ing. Büro Brück hervorgeht.

Um unsere Gesundheit nicht zu gefährden, sind wir auch vom Gesundheitsamt aufgefordert, Abhilfe zu schaffen.
Erklärung:
Die Trinkwasser-Anlage in unserer Immobilie ist in 8 Hauptstränge und zwei Druckbereiche eingeteilt. Nämlich dem Niederdruckbereich, der vom Erdgeschoss bis zur 7. Etage reicht, und dem Hochdruckbereich von der 8. Etage bis zur 13. Etage bzw. Penthouse. Hinzu kommen noch 3 zusätzliche Stränge in den 3-Zimmer-Wohnungen für die Küchen, also insgesamt 11 Stränge je Nieder- und Hochdruckbereich. Beim Bau unseres Hauses wurden jeweils am Ende der Stränge Strangentlüftungs-Ventile (sind gleich 22 gesamt) in die Warm- und Kaltwasserleitungen eingebaut.
Die Entlüftungs-Ventile sind einfache schwimmergesteuerte Verschlussventile. Ein Schwimmkörper schwimmt auf dem Wasser und verschließt durch seinen Auftrieb die Durchfluss-Öffnung. Befindet sich nun Luft in der Leitung, steigt sie in der Leitung nach oben bis zum Entlüftungsventil. Der Auftrieb des Schwimmkörpers entfällt, er sinkt ab und gibt die Durchfluss-Öffnung so lange frei, bis das nachfließende Wasser wieder für Auftrieb sorgt. Da beim Entlüftungsvorgang immer etwas Wasser mitgerissen wird, bläst ein Entlüftungsventil in einen Auffangtrichter. Der Auffangtrichter nimmt das mitgerissene Wasser auf und leitet es in die Abwasser-Leitung.
Neben dem Entlüften der Stränge sollen Entlüftungsventile auch verhindern, dass bei Unterdruck in der Wasserleitung verunreinigtes Wasser in den Trinkwasser-Strang gesaugt werden kann. Das klassische Beispiel lautet: Die Handbrause bleibt nach dem Duschen in der mit Schmutzwasser gefüllten Badewanne liegen. Herrscht nun (z.B. durch einen technischen Defekt) Unterdruck in der Leitung, könnte Schmutzwasser über die Handbrause in die Trinkwasserleitung gesaugt werden.
Entlüftungsventile sind bei Sanitär-Fachleuten nicht unumstritten. Einige halten sie für zwingend erforderlich, andere entfernen sie ersatzlos. Fakt ist, dass sich das Wasser zwischen dem Scheitelpunkt des Trinkwasserstrangs und der Entlüftungseinrichtung oft über Monate, wenn nicht Jahrzehnte ohne die geringste Bewegung befindet. Also die ideale Brutstätte für Legionellen, die dann leicht in den Trinkwasserstrang wandern können.
Um unser Problem in unserem Hause zu lösen, sehen wir in den Wohnungen im 7. und 13./14. Stock folgende Möglichkeiten:
1) Rückbau der Strangentlüftungs-Ventile mit zugehöriger Rohrleitung
Hierzu muss die Schachtwand mit entsprechendem Aufwand geöffnet werden und ist unseres Erachtens nur in Verbindung mit einer Badsanierung vertretbar (kritischer Sonderfall Küche in den 3-Zimmer-Wohnungen). Wichtig ist bei dieser Möglichkeit, dass nicht nur die Ventile entfernt werden, sondern unbedingt auch die zugehörige Rohrleitung. Darüber hinaus müssten in dieser Wohnung und allen darunter liegenden Wohnungen bei bestimmten Entnahmestellen Rückflussverhinderer (sogenannte Rückschlag-Ventile) eingebaut sein oder noch eingebaut werden, damit kein verschmutztes Wasser in den gemeinschaftlichen Trinkwasser-Strang gesaugt werden kann. Diese Gefahr bestünde sonst unter anderem bei Rohrbrüchen und Wasserabstellungen in Zuge von Reparaturen etc. Die Entnahmestellen, die mit Rückschlag-Ventilen auszustatten wären, sind solche, bei denen der Trinkwasser-Austritt unter dem möglichen Wasserspiegel des Schmutzwassers liegen kann, Dies betrifft insbesondere Handbrausen an Bade- und Duschwannen sowie Spülbecken. Außerdem alle Spül- und Waschmaschinen, bei denen solche Rückschlagventile i.d.R. allerdings bereits herstellerseitig verbaut sind.
Die nachfolgenden Bilder aus unserem Haus zeigen Beispiele für einen Rückbau, wie er auf gar keinen Fall erfolgen darf. Das Wasser im verbleibenden Rohrstück stagniert für immer, ohne jemals ausgetauscht zu werden. Als Folge vermehren sich hier die Legionellen prächtig und verseuchen den kompletten Trinkwasser-Strang. Daher sind solche Rückbauten nach der Trinkwasser-Verordnung gar nicht zulässig!!


2) Installation des Paul-Systems für Kaltwasser
Beim Paul-System für Kaltwasser sorgt ein über Temperatur gesteuertes Ventil für einen Zwangs-Spülvorgang des Kaltwasser-Strangs. Es liegt hierfür von der Fa. Actaqua/Paul ein Angebot über einen Wartungsvertrag mit 10-jähriger Laufzeit vor (jährliche Kosten rd. 11.000 €). Die einzubauenden motorgesteuerten Kugelhähne jeweils am Ende der Kaltwasser-Steigleitungen machen eine Öffnung der Bad-/Toilettenwand bzw. Küche notwendig und benötigen in den betreffenden Wohnungen im 7. bzw. 13./14. Stock einen Stromanschluss aus dieser Wohnung.
Für diesen Lösungsansatz wäre die Installation des Paul-Systems im Warmwasser-Bereich notwendig. Siehe hierzu „Zwischenbericht der Legionellen-Arbeitsgruppe im März 2022“
3) Ersatz der Strangentlüftungsventile durch Rohrentlüfter mit Spülautomatik
Wir haben zwei Firmen (Seppelfricke, WimTec) ermittelt, die solche Rohrentlüfter mit Spülautomatik extra für diesen Zweck anbieten, zu ungefähr gleichem Preis. Der Einbau kann ohne großen Aufwand und ohne bauliche Maßnahmen erfolgen, da die Stromversorgung über eine 9V-Blockbatterie erfolgt. Die Intervalle für die Spülungen und Spüldauer lassen sich individuell einstellen. Das stehende Wasser in den Rohren wird sowohl in der Warmwasser- als auch in der Kaltwasserleitung in den Abfluss gespült. Der funktionierende Anschluss des Abflusses muss in jedem Fall überprüft und sichergestellt werden.
Die von der Fa. Gruner angeforderte Kostenschätzung beträgt 835€ pro Doppel-Ventil (Kalt- und Warm-Wasser) und rd. 1.150 € inclusive Einbaukosten (Gesamtkosten ca. 25 TEUR).

Die Kosten für das beim Spülvorgang verbrauchte Wasser fallen übrigens nicht bei der betreffenden Wohnung an, sondern werden von der WEG getragen, da diese Rohrentlüfter mit Spülautomatik vor den Wasser-Uhren sitzen.
Bei Abwägung dieser Alternativen bevorzugen wir eindeutig die 3. Alternative, da sie verspricht, die Legionellengefährdung durch Stagnationswasser zu wesentlich geringeren Kosten und ohne großen Arbeitsaufwand zu beseitigen.
Wir empfehlen daher der WEG der Installation dieser Rohrentlüfter mit Spülautomatik für alle Bäder und ggf. Küchen der Wohnungen in der 7. und 13./14. Etage zuzustimmen, sofern nicht bereits bei Sanierungen die Strangentlüftungsventile samt zugehöriger Rohrleitung rückgebaut wurden und sofern der ordnungsgemäße Einbau gewährleistet werden kann.
Diese Rohrentlüfter mit Spülautomatik würden in den betreffenden Wohnungen so lange im Einsatz bleiben, bis im Zuge einer Bad- bzw. Küchensanierung der Lösungsansatz 1) umgesetzt werden kann. In diesem Fall wird der Einbau eines zusätzlichen temperaturgesteuerten Hygienespülers (Fabrikat Geberit, Kemper etc.) empfohlen, der allerdings einen elektrischen Anschluss benötigt. Falls kein Hygienespüler sofort installiert wird, sollte auf jeden Fall ein elektrischer Anschluss in den Schacht verlegt werden für eine nicht auszuschließende angeordnete Nachrüstung in der Zukunft.
