Kameraüberwachung

wie Sie alle wissen, steht uns seit geraumer Zeit keine Möglichkeit mehr zur Verfügung, von der Wohnung aus die Kamerabilder zu sehen. Der Grund dafür ist wie folgt:

Die Videobilder des Eingangsbereiches im Objekt wurden auf Breitband Frequenzen übertragen. Nach dem TKG (Telekommunikationsgesetz) und der Novelle vom Dezember 2021 ist die Nutzung der Frequenzen im Breitbandnetz ausschließlich dem Signal Lieferanten erlaubt. Eine Sperrung von Signalen auf bestimmten Frequenzen, wie es in der Vergangenheit in der Liegenschaft umgesetzt wurde, ist nicht mehr erlaubt und beeinträchtigt die Dienste des Signal Lieferanten. Die Beeinträchtigung hätte als Konsequenz, dass die Kunden und Nutzer der Dienste nicht vollumfänglich das bezahlte Produkt nutzen dürfen. Zusätzlich sind Störer im Netz zu vermeiden und zugeschaltete technische Einrichtungen abzuschalten; so die Auslegung der Novelle.

Antec GmbH

Aktuell prüft die Hausverwaltung in wieweit die Bereitstellung der Kamerabilder übers Internet erlaubt ist.

Die Möglichkeit diese Einschränkung zu umgehen, ist übers Internet mit folgender persönlicher Ausstattung:- Handy-App (IPhone und Android)- Web Browser (PC und Handy). Damit ist es auch möglich, von jedem beliebigen Ort aus die Kamerabilder zu sehen. Der Datenschutz wird durch einmalige Anmeldung (Name und Passwort) an Handy-App gesichert. Zusätzlich müssen wir mit einem Aufkleber im Eingangsbereich darauf hinweisen, dass hier eine Kamera Überwachung erfolgt. Was wird benötigt (gem. Angebot von Fa. Antec):- Internetvertrag für den Recorder (ca. 20 € im Monat)- Technisches Equipment ist vorhanden! unser Recorder ist Internet fähig- Installation und Einrichtung kann von uns selber durchgeführt werden.


Der vorhandene Recorder kann verwendet werden.


Dieses Thema ist noch in der Bearbeitung! Wer sich von Ihnen mit dem Thema näher beschäftigen möchte und auch was beitragen kann ist herzlich willkommen in der Arbeitsgruppe VIDEO-ÜBERWACHUNG. 


Eine Entscheidungsvorlage wird erarbeitet und spätestens am Tage der Eigentümerversammlung (wahrscheinlich 24 Mai 18:00 Uhr) zur Verfügung gestellt.


Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. 

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