Dieses Jahr beginnen die Finanzämter den Prozess, die Grundsteuer auf neue Beine zu stellen. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die alten Berechnungen gekippt, weil sie mit der steuerlichen Gleichbehandlung nicht mehr vereinbar sei. 2019 hat der Gesetzgeber die Reform beschlossen. Nun müssen Grundstücke und Bebauungen neu bewertet werden. Zum ersten Mal erhoben wird die neue Grundsteuer ab 1. Januar 2025.

Eigentümer werden ab Juni von den zuständigen Finanzämtern schriftlich informiert und aufgefordert alle relevanten Informationen zu Verfügung zu stellen.

Abgabe der Erklärung and das Finanzamt

–          Dies kann nur Online über ELSTER gemacht werden.

–          Ab dem 1. Juli 2022 steht dazu in ELSTER ein Formular zu Verfügung.

–          Abgabefrist ist der 31. Oktober 2022.

–          Familienangehörige (z. B. Ihre Kinder oder Enkel) dürfen ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung für Sie abzugeben. Hierbei handelt es sich um ein zusätzliches Service-Angebot der Steuerverwaltung.

–          Härtefall Anträge, um die Angaben dennoch in Schriftform abgeben zu können, müssen im Einzelfall mit den Finanzämtern geklärt werden.

Folgende Daten werden im Zuge der Erklärung benötigt.

Grundangaben:

·         Aktenzeichen: Sie finden das Aktenzeichen (16-stellig). bisher auch „Einheitswert Aktenzeichen“ (EW-Az.) oder ähnlich genannt, entweder auf den Einheitswertbescheiden des Finanzamts oder den Abgabenbescheiden bzw. Grundsteuerbescheiden der Kommune.

·         Zuständiges Finanzamt

·         Adresse des Grundstücks: In unserem Fall wäre das die Mainstr.121, 63065 Offenbach am Main

·         Eigentümer/innen: Alle Eigentümer Ihrer Wohnung mit Adressdaten sind hier anzugeben.

Angaben zum Grundbesitz:

·         Angaben zum Grund und Boden:

GemarkungFlurFlurstückGrundstücksgrößeGrundbuchblattnummer, Miteigentumsanteil
Offenbach/Main2453/24790 m²Können Sie Ihrem Kaufvertrag entnehmen

Zu ermitteln sind noch die Flächen der einzelnen Wohnungen (ohne Keller) in Quadratmeter.

Inwieweit die Parkplätze mit in die Berechnung hineinfließen, muss noch geklärt werden.

Im Anhang zu dieser Email finden Sie eine Checkliste für Eigentümer.

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